
Der Bundestag hat nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 319 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929), 225 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen. Dazu hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt.
Erklärungen zum Gesetz -"Stabilisierung des Rentenniveaus" und "Mütterrente":
Was wurde zum Rentenniveau vereinbart?
Die Alterssicherung wird für alle Generationen auf verlässliche Füße gestellt. Deshalb wird das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 abgesichert. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, werden mit Steuermitteln ausgeglichen. Am Nachhaltigkeitsfaktor wird grundsätzlich festgehalten.
Es ist klar: Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, diese Regelungen dauerhaft zu finanzieren. Deshalb wird im Jahr 2029 im Hinblick auf diese Faktoren die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluiert, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
In einer Rentenkommission wird bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen geprüft..
Was ist der Inhalt des Gesetzes?
Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2031 bei 48 % stabilisiert. Außerdem wird darin die rentenrechtliche Gleichstellung von Kindererziehungszeiten für Kinder vollzogen, die vor 1992 geboren wurden ("Mütterrente").
Mit der Aufhebung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots bei sachgrundlosen Befristungen soll zudem die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert werden. Diese Vereinbarungen sind Bestandteil des Koalitionsvertrags....
Wie entwickelt sich das Rentenniveau nach 2031?
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass das Rentenniveau bis 2031 gesetzlich bei 48 Prozent gesichert wird. Das ist die Haltelinie, von der in der Berichterstattung immer wieder die Rede ist. Es wird abgesichert, dass das Rentenniveau nicht unter ein bestimmtes Niveau sinkt.
Ab dem Jahr 2032 wird der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft gesetzt. Dieser führt zu langsameren Rentensteigerungen, wenn das Verhältnis der Beitragszahler zu den Rentnerinnen und Rentnern sinkt. Deshalb wird das Rentenniveau ab 2032 voraussichtlich langsam absinken....
Wie geht es jetzt weiter?
Ab 2026 wird die Rentenkommission der Bundesregierung Vorschläge für die längere Sicht erarbeiten und dabei auch die betriebliche und private Altersvorsorge in den Blick nehmen.
Was bedeutet der Begriff Rentenniveau?
Das Rentenniveau beschreibt, wie hoch eine durchschnittliche gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausfällt. Es zeigt also, wie gut die Rente das frühere Einkommen ersetzt.
Konkret vergleicht das Rentenniveau die Rente einer Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und Beiträge eingezahlt hat, mit dem aktuellen Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Beispiel: Liegt das Rentenniveau bei 48 %, bekommt jemand nach 45 Durchschnittsjahren eine Rente, die etwa 48 % des aktuellen Durchschnittslohns entspricht....
Sind die Rentenausgaben explodiert?
Nein. Natürlich steigen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber eine reine Betrachtung der Ausgaben wäre verkürzt, denn alles wird teurer. Seriös ist daher nur eine Betrachtung, die die Entwicklung der Rentenausgaben ins Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung setzt.
Und hier stellen wir fest: Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten 20 Jahren sogar rückläufig. Der Anteil der Rentenausgaben ist von 10,8 % im Jahr 2003 auf 9,2 % im Jahr 2024 gesunken. Von einer Kostenexplosion kann also keine Rede sein.
Bei durchschnittlichem Wirtschaftswachstum wird auch mit der Haltelinie der Anteil der Ausgaben am BIP nicht übermäßig steigen. Die von Kritikern des Gesetzes genannten 115 Mrd. Euro bis 2040 sind also zu finanzieren.
Gleiches gilt für den Anteil der Bundeszuschüsse, also der steuerlichen Zuschüsse an die Rentenversicherung. Diese gleichen Ausgaben aus, die nicht durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber gedeckt sind, zum Beispiel für Kindererziehungszeiten. Der Anteil der Bundeszuschüsse am BIP ist von 3,5 % im Jahr 2003 auf 2,7 % im Jahr 2024 gesunken....
Explodieren die Beitragssätze?
Nein. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist seit vielen Jahren stabil. Er liegt mit derzeit 18,6 % auf dem gleichen Niveau wie 1995, also vor 30 Jahren.
Mitte der 90er-Jahre haben viele Wirtschaftsexperten ebenfalls horrende Beitragssätze für Anfang der 2020er-Jahre prognostiziert. Dazu ist es nicht gekommen. Ein zentraler Grund ist, dass sich der Arbeitsmarkt gut entwickelt hat, insbesondere die Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns haben dazu beigetragen. Diese ist heute so hoch, wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Deshalb ist es auch für die kommenden Jahre wichtig, dass der in vielen Branchen bereits bestehende Fachkräftemangel etwa durch gute Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung sowie die Behebung der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bekämpft wird.
Hinzu kommt kluge Zuwanderungspolitik, die dafür sorgt, dass der Arbeits- und Fachkräftebedarf auch in den Jahren, in denen viele sogenannte Boomer aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gedeckt wird. Die Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und damit die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme, ist schon in den letzten zwei Jahren ausschließlich neuen Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu verdanken.

