Wir berichteten, dass ein ehemaliger Mitarbeiter einer großen gesetzlichen Krankenkasse - in der auch die BfA DRV-Gemeinschaft im VR Verantwortung trägt - wegen Steuervermeidung und Schmiergeldzahlungen vor dem Landgericht Bielefeld angeklagt ist. Nun ist das Urteil in diesem Vorgang gefällt worden. Für die 2,2 Millionen Euro, die der ehemalige Mitarbeiter einer Krankenkasse von einem Mitarbeiter einer Großbank erhalten hat und für die er keine Steuern zahlte, wurde eine Bewährungsstrafe von zwei (2) Jahren verhängt. Zusätzlich sind 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.
Der ehemalige Mitarbeiter einer Krankenkasse und jetzt mit einem Urteil belegte Angeklagte - hat für seinen ehemaligen Arbeitgeber, für den er in der beruflichen Funktion im Finanzwesen arbeitete, Anlagen getätigt, von der heute angenommen werden muss, dass sie bei dem Ex-Arbeitgeber zu erheblichen Verlusten führte oder noch führen wird.
Die - wie man hört - großzügig ausgestattete Beendigung des Arbeitsverhältnisses des jetzt vom Gericht verurteilten ehemaligen Mitarbeiters der Krankenkasse wirft sicherlich weitere Fragen auf.
Wir denken da z. B.,
- dass nicht geklärt ist, warum der jetzt verurteilte ehemalige Mitarbeiter in gleicher Aufgabenstellung wie in Finanzabteilung Anlagen in erheblicher Höhe tätigen bzw. vermitteln konnte,
- warum sind diese Geschäfte nicht aufgefallen, wo doch offenkundig die Verbindung bekannt waren?
- der hohe Betrag der jetzt bekannt gewordenen Provisionen für die Geschäfte, sagt wohl 1. etwas über die Höhe der Anlagen und 2. etwas über das Risiko dieser Anlagen aus. Wurde eine Kontrolle der Krankenkasse - z.B. nach dem Vieraugenprinzip - vorgenommen?
- spätestens, nachdem Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden, wäre eine umfassende Unterrichtung der Selbstverwaltungsgremien (VR) notwendig gewesen. Auf jeden Fall, wäre dies erforderlich gewesen, nachdem Anklage erhoben wurde. Warum geschah dies nicht?
Wie mit dem Fall vertraute Personen berichten, ist der VR - wenn eine Unterrichtung nach der ersten Veröffentlichung in der Presse - nur zögerlich unterrichtet worden. So gibt es nach Auskunft vertrauenswürdiger Personen keine verschrifteten Unterlagen (z.B. Protokolle) dieser Unterlagen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man mit diesem Verfahren erreichen will, dass man jederzeit wieder eine andere Version bzw. Interpretation des Vorganges geben kann.
Ein außenstehender Beobachter macht sich da so seine Gedanken über die Wirksamkeit der Vertreter der Selbstverwaltung. Gerade jetzt, wo nach Aussage von Eingeweihten eine Wertberichtigung von um die 80 Millionen Euro im Haushalt "verankert" wurde. Wie glaubhaft versichert wurde, liegt das Finanzausschussprotokoll des Monats September noch immer nicht vollständig vor. Aber in diesem Monat soll über den neuen Haushalt, also den für 2024 und über eine Jahresrechnung entschieden werden. Natürlich kann man da zustimmen. Ist doch dann der Vorstand aus der Verantwortung.
Letzte Frage: Wenn es so ist, wozu bedarf es dann noch eines Verwaltungsrates, der doch auch zur Kontrolle der Verwaltung aufgerufen ist?
Hier noch ein Bericht über das Gerichtsverfahren:
n-tv am 07.12.2023 Ex-Krankenkassenmitarbeiter erhält nach Schmiergeldannahme Bewährungsstrafe