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Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für eine Verordnung über die Rechengrößen für 2025 liegt vor und wurde zur weiteren Bearbeitung den zuständigen Gremien zugestellt. Die Werte lauten nach dem Kabinettsbeschluss vom 6.11.24 wie folgt:
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Einstufung in Arm und Reich für Singles und Paare
Die Säulendiagramme zeigt die Einstufung in Arm und Reich für Singles und Paare auf Basis ihres monatlichen Nettoeinkommens. Mit einem Nettoeinkommen von 781 Euro oder weniger gilt eine alleinstehende Person als arm.
Die Statistik folgt der europäischen Definition von Einkommensschichten, die auf Basis des Durchschnittseinkommens (nach Median) errechnet wird (inklusive aller Sozialleistungen). "Normal" entspricht hier diesem Durchschnittseinkommen, für eine alleinstehende Person betrug dieses zum Erhebungszeitraum 1.301 Euro. Mit "Arm" ist hier die Grenze angegeben, ab der von einer Armutsgefährdungsschwelle gesprochen wird. Diese liegt auf dem Niveau von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens (Median), d.h. bei 781 Euro. Als Reich gelten alleinstehende Personen, deren Einkommen 3.418 Euro übersteigt. Armutsgefährdungsquote in Deutschland. In Deutschland gelten derzeit über 20 Prozent der Bevölkerung als von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.
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Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden vom BMAS an die Regierung und den Bundersrat gegeben. Die Werte im Vergleich zu 2023 sind der nachstehenden Tabelle niedergelegt.