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- Geschrieben von: Redakteur
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Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentnerinnen und Rentner immer dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.
- 2024 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.784 Euro, für Verheiratete bei 23.568 Euro.
- 2025 gelten höhere Grundfreibeträge von 12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro bei Verheirateten
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- Geschrieben von: Redaktion Lu
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Rentnern muss allerdings klar sein: Altersbezüge sind wie andere Einkünfte auch einkommensteuerpflichtig. Es gibt aber Freibeträge, für die keinerlei Einkommensteuer anfällt. Aktuell liegt der sogenannte Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Im kommenden Jahr steigt er auf 11.604 Euro.
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- Geschrieben von: Redaktion
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Es muss an der Witterung liegen. Die Veröffentlichungen in den Gazetten beschäftigen sich in überreichem Maße mit der Rente. Jetzt und in der Zukunft. Dabei sind die Beiträge von hoher Sachkenntnis über die Hintergründe für geforderte Veränderungen geprägt. Es ist aber vor allem zu erkennen, dass die sich meldenden Wissenschaftler und konservativen Politiker: 1. Die Kosten möglichst auf die Arbeitnehmer verlagern wollen und