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Der Bundestag hat nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 319 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929), 225 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen. Dazu hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt.
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Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentnerinnen und Rentner immer dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.
- 2024 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.784 Euro, für Verheiratete bei 23.568 Euro.
- 2025 gelten höhere Grundfreibeträge von 12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro bei Verheirateten
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