Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden vom BMAS an die Regierung und den Bundersrat gegeben. Die Werte im Vergleich zu 2023 sind der nachstehenden Tabelle niedergelegt.
Voraussichtliche Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 im Vergleich zu 2023
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Quelle: BMAS
Anmerkung:
1.) In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich .
2.) Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Allerdings liegen dazu noch keine Beschlüsse vor.