Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden vom BMAS an die Regierung und den Bundersrat  gegeben. Die Werte im Vergleich zu 2023 sind der nachstehenden Tabelle niedergelegt.

Voraussichtliche Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 im Vergleich zu 2023

 

 

2023

2024

West

Ost

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

                 

Beitragsbemessungsgrenze

(ArV / AV)

7.300 €

87.600 €

7.100 €

85.200 €

7.550 €

90.600 €

7.450 €

89.400 €

Beitragsbemessungsgrenze

(Knappschaft)

8.950 €

107.400 €

8.700 €

104.400 €

9.300 €

111.600 €

9.200 €

110.400 €

Beitragsbemessungsgrenze

(Arbeitslosenversicherung)

7.300 €

87.600 €

7.100 €

85.200 €

7.550 €

90.600 €

7.450€

89.400 €

Beitragsbemessungsgrenze

(Kranken- u. Pflegeversicherung)

4.987,50 €

59.850 €

4.987,50 €

59.850 €

5.175 €

62.100 €

5.175 €

62.100 €

Versicherungspflichtgrenze

(Kranken- u. Pflegeversicheruna)

5.550€

66.600 €

5.550 €

66.600 €

5.775 €

69.300€

5.775 €

69.300€

Bezugsgröße  in der

Sozialversicherung

3.395 €*

40.740 €*

3.290 €

39.480 €

3.535 €*1

42.420 €*

3.465 €*

41.580 €*1

Geringfügigkeitsgrenze

520€

 

520€

 

538 €*2

 

538 €*2

 

Vorl. Durchschnitts- entgelt / Jahr

43.142 €

45.358€

 

 

Quelle: BMAS  

Anmerkung:

1.) In der gesetzlichen Kranken-  und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich .

2.) Die Geringfügigkeitsgrenze  ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Allerdings liegen dazu noch keine Beschlüsse vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

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