Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für eine Verordnung über die Rechengrößen für 2025 liegt vor und wurde zur weiteren Bearbeitung den zuständigen Gremien zugestellt.  Die Werte lauten nach dem Kabinettsbeschluss vom 6.11.24 wie folgt:

Um die maßgeblichen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2024 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2023 fortgeschrieben. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der "Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen" (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI). Die Lohnzuwachsrate in Deutschland im Jahr 2023 beträgt 6,44 Prozent. Die Fortschreibung der Rechengrößen für das Jahr 2025 erfolgt aufgrund des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes auf Basis der gesamtdeutschen Lohnentwicklung. Für die Bestimmung des Durchschnittsentgelts für das Jahr 2023 ist die Lohnzuwachsrate im Jahr 2023 für die alten Länder von 6,37 Prozent maßgebend.

Mit dieser Verordnung werden die folgenden Werte für das Jahr 2025 sowie das (endgültige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2023 festgelegt:

 

Sozialversicherungsrechengröße

Monat

Jahr

Bezugsgröße

in der Sozialversicherung

3 745 €

44 940 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze)

in der Kranken- u. Pflegeversicherung

6 150 €

73 800 €

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze)

in der Kranken- u. Pflegeversicherung

5 512,50 €

66 150 €

Beitragsbemessungsgrenze

in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

8 050 €

96 600 €

Beitragsbemessungsgrenze

in der knappschaftlichen Rentenversicherung

9 900 €

118 800 €

vorläufiges Durchschnittsentgelt 2025 in der Rentenversicherung

-

50 493 €

endgültiges Durchschnittsentgelt 2023 in der Rentenversicherung

-

44 732 €

Quelle hib /bmas

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