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Die Renten in Deutschland wurden durch nachstehende Reformen in der Vergangenheit (ab 1992) beeinflusst, sowohl in der Höhe des Rentenniveaus, als auch ab wann Ansprüche auf Rente aber auch Rehabilitationsmaßnahmen entstehen und bei Reha insbesondere sich die Höhe der Zuwendungen verändert.
Tabellarische Aufstellung |
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| Rentenreform 1992 Unter der Regierung Helmut Kohl (CDU/CSU und FDP) |
Rentenanpassung nach Entwicklung der Nettolöhne des Vorjahres (zuvor Bruttolöhne) |
| Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre für Frauen und Männer (zuvor 60 für Frauen und 63 für langjährig beschäftigte Männer) |
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| Anerkennung von Ausbildungszeigen maximal bis zu 7 Jahren (zuvor 13 Jahre) |
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| Rentenreform 1997 (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) Unter der Regierung Helmut Kohl (CDU/CSU und FDP) |
Anerkennung von Ausbildungszeiten maximal bis zu 3 Jahren (zuvor 7 Jahre) |
| Kürzung des Unterhaltsgelds bei Reha-Maßnahmen und Erhöhung der Zuzahlung |
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| Rentenreform 1999 Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne) |
Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte auf 63 Jahre (zuvor 60 Jahre) |
| Abschaffung der besonderen Rentenregelungen für Frauen und Arbeitslose |
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| Abschaffung der Rente wegen Berufsunfähigkeit, Einführung der Erwerbsminderungsrente |
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| Veränderung der Formel zur Rentenberechnung um einen Faktor, der die durchschnittliche Lebenserwartung im Renteneintrittsalter berücksichtigt |
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| Rentenreform 2000 (Haushaltssanierungsgesetz) Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne) |
Neuregelung der Mini-Jobs, auch in Bezug auf Rentenansprüche |
| Rentenanpassung wird in den Jahren 2000 sowie 2001 nach der Entwicklung der Preise statt der Löhne vorgenommen |
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| Rentenreform 2001 (Altersvermögensergänzungsgesetz) Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne) |
Neugestaltung der Rentenformel, die zu einer dauerhaften Absenkung des Rentenniveaus führt |
| Einführung der Riester-Rente |
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| Kürzung der Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente von 60 auf 55 Prozent |
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| Rentenreform 2002 (Altersvermögensgesetz) Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne) |
Riesterförderung wird eingeführt |
| Rentenreform 2002/2003 (Beitragssicherungsgesetz) Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne) |
Begrenzung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens |
| Reduzierung der Mindestschwankungsreserve der Deutschen Rentenversicherung |
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| Weitere Rentenabzüge durch Anpassung bei der Sozialversicherung: Voller Pflegebeitrag für Rentner |
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| Rentenreform 2005 (Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz) Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne) |
Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel und erneute Umstellung auf die Bruttolöhne als Basis der Rentenanpassungen |
| Rentenreform 2006 (Alterseinkünftegesetz) Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD) |
Regelung der langfristigen Vollversteuerung der Rente (ab dem Jahre 2040), bis dahin Jahr für Jahr schrittweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente von Neurentnern |
| Rentenreform 2007 (Altersgrenzenanpassungsgesetz) Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD) |
Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahren im Zeitraum zwischen 2012 und 2025 |
| Mittelfristige Festschreibung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent |
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| Rentenreform 2008 (Rentenanpassungsgesetz) Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD) |
Aussetzen des Riesterfaktors für zwei Jahre 2008 und 2009 mit Nachholung in 2012 und 2013 |
| Rentenreform 2014 Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD) |
Einführung der Mütterrente für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden |
| Einführung der Rente ab 63 für Arbeitnehmer, die bereits 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben |
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Rentenreform 2017
Unter der Regierung Angela Merkel (GroKo zwischen CDU/CSU und SPD)
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Einführung der Flexi-Rente ab 1.1.2017.
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Beschluss über die Anpassung des Ostrentenrechts an das Westrentenrecht bis 2025
Gesetzgebungsverfahren läuft.
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Rentenreform 2019
Unter der Regierung Angela Merkel (GroKo zwischen CDU/CSU und SPD)
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RV-Leistungs- und Stabilisierungsgesetz |
| ab: 01.01.2019 |
Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Festlegung von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau
Ausweitung der Midi-Jobs ab 01.07.2019
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Der Vorstand der DRV - Gemeinschaft e.V.
DIE UNABHÄNGIGEN
von links:
Maik Behrendt, Claudia Middendorf, Hans-Werner Veen, Vorsitzender, Dr. Alexandra Steins, Klaus Overdiek, stv. Vorsitzender

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WER SIND WIR
Die DRV – Gemeinschaft – DIE UNABHÄNGIGEN ist eine gewerkschaftlich unabhängige und parteipolitisch neutrale Interessensvertretung der Versicherten und Rentner in der Deutschen Sozialversicherung. Wir setzen uns ein für:
- die sozialpolitischen Interessen der Versicherten und Rentner,
- den Erhalt der gegliederten Sozialversicherung,
- demokratisch gewählte Selbstverwaltungsorgane durch Sozialwahlen,
- die Intensivierung der Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger im Sinne der Versicherten
Satzungsauftrag ist die Mitwirkung in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger
WIR FORDERN in der gesetzlichen Rentenversicherung:
- leistungsbezogene Renten für alle Erwerbstätigen
- weiterhin von Arbeitgebern und Versicherten gemeinsam finanzierte Leistungen
- auch künftig dynamische Anpassung der Renten entsprechend der Bruttolöhne
- Schutz vor Rentenkürzungen bei sinkenden Löhnen
- Haltelinien für eine Untergrenze des Rentenniveaus und eine Obergrenze für die Beiträge
- für die Beiträge voller Ausgleich beitragsfremder Leistungen durch Bundeszuschüsse
- Ausbau der Vorsorgeprogramme für Versicherte nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation“
- umfassende medizinische und berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit
- stärkere Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
- Stärkung der ehrenamtlichen Versichertenberater vor Ort
WIR FORDERN in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- hochwertige Gesundheitsversorgung für alle – unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen
- persönlicher Service für Versicherte durch qualifizierte Mitarbeiter
- versichertennahe Beratung und Betreuung
- zukunftssichere Weiterentwicklung des Gesundheitssystems unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes und des Sachleistungsprinzips
- gleichmäßige Beteiligung von Arbeitgebern und Versicherten an der Finanzierung ohne Überforderung der Versicherten
- Beteiligung der Versicherten an reformpolitischen Diskussionen
WIR FORDERN der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- gemeinsame zukunftssichere Finanzierung durch Versicherte und Arbeitgeber sowie Dynamisierung der Leistungen
- Umstellung der Pflegeversicherung von einer Teilkasko auf eine Vollkaskoversicherung bei einer Beteiligung der Versicherten /Pflegebedürftigen an den Kosten. Nicht durch Beiträge gedeckte Kosten sind als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu bestreiten.
- qualitätsgesichertes Angebot an ambulanten und stationären Leistungen
- mehr Transparenz bei pflegerischen Leistungsangeboten
- eine leistungsgerechte Bezahlung der Pflegenden
- bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
WIR FORDERN in der gesetzlichen Unfallversicherung:
- mehr Arbeitssicherheit und besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- umfassende wirtschaftliche Absicherung nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- unbürokratische und zuzahlungsfreie Heilbehandlung von Unfallverletzten durch besonders qualifizierte Ärzte nach neuesten medizinischen Erkenntnissen
- individuelle Rehabilitation und berufsfördernde Maßnahmen zur schnellen Wiedereingliederung
- umfassender Versicherungsschutz auch bei Wegeunfällen und im Homeoffice
- ständige Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit
Diese Grundsätze und Ziele sind die Richtschnur für unser Handeln und das unserer gewählten Vertreter in der gesetzlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und der Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Stand: (12/2022)
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- Geschrieben von: Redakteur
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