Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentnerinnen und Rentner immer dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.

  • 2024 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.784 Euro, für Verheiratete bei 23.568 Euro.
  • 2025  gelten höhere Grundfreibeträge von 12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro bei Verheirateten

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