Durch die Veröffentlichung des Tatbestandes einer Klageerhebung beim Verwaltungsgericht in Regensburg, wurde nun erstmals offiziell bekannt, dass die Vorsitzende der Geschäftsführung, Elisabeth Häusler ihres Amtes enthoben wurde.
Darüber berichtet hatte zuvor schon die Süddeutsche Zeitung (SZ) und nunmehr auch die dpa unter dem 17.08. So richtig glauben konnte dies der Außenstehende, aber mit der Verwaltung der Rentenversicherungsträger vertraute Bürger nicht, da ja im Internetauftritt (noch immer) die Geschäftsführerin (auch weiterhin) mit Bild und Lebenslauf erscheint. Über die Hintergründe dieses Vorganges ist bisher nichts Offizielles verlautbart worden. Der Versicherungsträger blockt Anfragen zum Vorgang mit dem Hinweis auf Datenschutz ab. Also nicht mit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren vor Gericht. Der verbreiteten Stellungnahme der betroffenen Geschäftsführerin ist zu entnehmen, dass sie sich keiner Schuld bewusst ist. Deshalb wohl auch jetzt Ihre Klage, die lt. einem Justizsprecher schon am 08.08. bei Gericht eingetroffen ist.
Wir können aber wohl beruhigt sein. Vertreten doch vier Frauen von sechs Vorstandsmitgliedern auf der Versichertenseite (alle berufen, nicht gewählt) und sicherlich den Gewerkschaften nahestehend, im besonderen Maße die Interessen der Beschäftigten des Trägers. Hier doch insbesondere die Frauen der Körperschaft. Sollte man zumindest annehmen. Nicht zuletzt vertreten sie doch auch das von ihnen berufene Führungspersonal.
Da wird wohl vornehmlich die stellv. Vorstandsvorsitzende, Dr. Verena Di Pasquale ein starkes Augenmerk darauf haben, dass auch einer Führungskraft – in diesem Falle auch noch einer Frau – kein Schaden zugefügt wird. Zumindest dann nicht, wenn der Maßnahme kein schuldhaftes Verhalten zugrunde liegt. Wir können also erwarten, dass ein solcher Vorgang, der ja immer eine Mehrheit im Vorstand erhalten muss, sich nur auf konkrete zu sanktionierende Verfehlungen bezieht. Sich nicht nur dem Bereich unterschiedlicher Meinungen zuordnen lässt. So wie wir Frau Di Pasquale mit ihren hohen moralischen Ansprüchen im DRV Bundesvorstand kennengelernt haben, können wir uns einfach nicht vorstellen, dass man ohne Substanz in der Begründung die Ablösung betrieben hat.
Warten wir den Ausgang des Gerichtsverfahrens ab. Dann werden wir den Vorgang erneut bewerten.