Die durchschnittliche Höhe der Bruttorentenbeträge von Erwerbsminderungsrentenzugängen hat sich seit 2013 deutlich erhöht. Lag die durchschnittliche Höhe der Bruttorente bei den Erwerbsminderungsrenten 2013 noch bei 678 Euro, so ist sie im Jahr 2022 auf 1.065 Euro gestiegen. Das ist in diesem Zeitraum ein Anstieg um rund 57 Prozent.
Grund für diese positive Entwicklung ist neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der Zurechnungszeit seit 2014. Diese wurde in den letzten Jahren mehrfach verlängert. Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die erstmals eine Rente bekommen, nun so gestellt, als hätten sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Außerdem wirken sich Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr rentenmindernd aus. „Die Zahlen machen deutlich, dass die bisherigen Reformen gewirkt haben“, sagt Hans-Werner Veen, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, anlässlich der Vertreterversammlung am 21. Juni 2023 in Lübeck-Travemünde. Grund für die Reformen war, dass das Risiko der Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern deutlich höher ist als bei anderen Rentnern.