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Die CDU/CSU hatte die Mitglieder der Selbstverwaltungen in der gesetzlichen Sozialversicherung eingeladen. Gefolgt sind dieser Einladung Verwaltungsräte der "Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV), Mitglieder der Vertreterversammlungen und Vorstände der Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger. Der Fraktionssaal im Deutschen Bundestag der CDU/CSU war bis auf den letzten Platz gefüllt.
Die Begrüßung wurde vom MdB Schiewerling vorgenommen. Er leitete dann über zu Grußworten des Fraktionsvorsitzenden, Volker Kauder der in launiger Art deutlich machte, dass er das Vorhaben, zu einem solchen Kongress einzuladen, skeptisch begleitet habe. Jetzt aber umso erfreuter sei, dass der Einladung seiner Fraktion so viele Selbstverwalter gefolgt seien. Er machte deutlich, dass es darauf ankäme, die Sozialwahlen, als Urwahlen auszugestalten und dass das Interesse, an diesen Wahlen teilzunehmen, bei den Versicherten geweckt werden müsse.
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Die Sozialwahlen sind gelaufen. Nicht überall sind die amtlichen Ergebnisse durch die zuständigen Wahlausschüsse bestätigt. Aber die Tendenzen bei der Vergabe der Mandate bei den Trägern sind erkennbar (siehe Ergebnisse). An diesen Ergebnissen wird sich wesentliches nicht mehr ändern. Auch die Wahlbeteiligung ist bekannt. Urwahlen wurden bei den über 100 Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung und bei den Rentenversicherungsträgern nur bei den Ersatzkassen und bei der DRV Bund durchgeführt. Dabei konnte zudem erstmals auch bei den Ersatzkassen eine Onlinewahl durchgeführt werden.
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Nicht nur Tage der Selbstverwaltung oder Jubiläen zeigen uns, dass nach der Sozialwahl 2011 und dem vorgelegten Bericht der Sozialwahlbeauftragten noch nichts im Sinne der Vorstellungen von Weiß und Kirschner in Angriff genommen worden. Im letzten Jahr: 60 Jahre Selbstverwaltung. In diesem Jahr die Feier zu 125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung. Über Jubelreden hinaus bedarf es jetzt Aktivitäten, insbesondere im Bereich der Übertragung von Aufgaben in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung.
Als in gehörigem Abstand zur Sozialwahl im Jahre 2011 der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen und sein Stellvertreter, Dr. Gerald Weiß und Klaus Kirschner ihren Bericht über den Verlauf der Sozialwahlen und die daraus sich aus ihrer Sicht ergebenden Erfordernisse für zukünftige Sozialwahlen vorlegte, war die Begeisterung über diesen Bericht und seine Schlussfolgerungen nicht so, dass man von einer uneingeschränkten Zustimmung sprechen konnte.